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Article: Balkonkraftwerk: was ist jetzt erlaubt

Balkonkraftwerk: was ist jetzt erlaubt

Balkonkraftwerk: was ist jetzt erlaubt

 

Balkonkraftwerk 2024

Balkonkraftwerke

Balkonkraftwerke dürfen neuerdings mehr Strom produzieren, und Vermieter oder Miteigentümer können sie nicht mehr ohne Weiteres ablehnen. Anfang Juli hat das Balkonkraftwerk eine weitere Hürde genommen. Das dürfte den ohnehin beliebten Steckersolargeräten weiteren Schub geben; mit ihnen lässt sich recht unkompliziert Strom am Balkongeländer, auf der Terrasse oder auf einem Schuppendach produzieren. Nachdem im Mai das Solarpaket I in Kraft getreten ist, hat der Bundestag am 4. Juli Änderungen im Wohneigentums- und Mietrecht beschlossen. Daher ein kleiner Überblick, was bei Balkonkraftwerken nun gilt.

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Recht

Der Bundestag hat am 4. Juli das Wohneigentums- und Mietrecht geändert und Balkon-Kraftwerke in den Katalog privilegierter Maßnahmen aufgenommen. Damit können sie nicht mehr grundlos abgelehnt werden. Ähnlich wie Umbauten für die Barrierefreiheit oder den Einbruchsschutz oder die Installation einer Wallbox. Damit haben Mieter wie Eigentümer grundsätzlich ein Recht auf die Installation und den Betrieb eines Balkonkraftwerks.

Leistung

Bisher durfte man mit einem Balkonkraftwerk maximal 600 Watt Peak in der Spitze an Leistung produzieren. Wobei es dabei auf den Wechselrichter ankommt, der den Gleichstrom der Solarmodule in Wechselstrom fürs Hausnetz umwandelt. Das Solarpaket I erlaubt nun, dass der Wechselrichter mehr, nämlich bis zu 800 Watt Peak in der Spitze umwandeln darf. Die Solarmodule selbst dürfen eine Peakleistung von bis zu zwei Kilowatt haben. Das kann sich durchaus lohnen. Es ist letztlich wie beim Gärtnern: Ist das Beet größer, kann mehr geerntet werden.

Ertragsrechner

Stecker

Im Solarpaket, das im Mai in Kraft getreten ist, ist auch vorgesehen, dass man ein Balkonkraftwerk mit einem normalen Stecker in Betrieb nehmen darf. Diesen steckt man in eine Steckdose ein, ohne speziellen Sicherheitsstecker. Sowohl die Bundesregierung als auch die Bundesnetzagentur und letztlich auch der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) halten das für unbedenklich. Noch wird beim VDE an einer Norm gearbeitet.

Stromzähler

Was bisher nicht erlaubt war, nun aber durch das Solarpaket 1 geändert wurde: Stromzähler dürfen vorübergehend rückwärts laufen, wenn der Netzbetreiber bis dato noch keinen digitalen Zähler eingebaut hat. Sobald ein digitaler Zähler montiert ist, gilt: Überschüssiger Strom, den der Steckersolarbetreiber nicht selbst verbraucht, wird unentgeltlich ins allgemeine Netz eingespeist.

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Anmelden

Bereits seit dem 1. April muss man sein Balkonkraftwerk nur noch bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) anmelden, einem behördlichen Register aller Akteure und Anlagen des deutschen Strom- und Gasmarktes. Die bisher zusätzliche Anmeldung beim Netzanbieter entfällt.

Anmeldung beim Netzbetreiberes und Registrierung im Marktstammdatenregister:

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